Berliner Vergabegesetz
„Das Berliner Vergabegesetz ist mit Blick auf unsere vier Bundesländer – Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt – für Unternehmen am unattraktivsten. Der Senat kann sich nicht über die geringe Beteiligung an Ausschreibungen beklagen und gleichzeitig die Hinweise der Bauunternehmen ignorieren. Daher appellieren wir nochmals an den Senat, unbewährte und praxisferne Kriterien aus dem Vergabegesetz zu streichen und somit öffentlichen Aufträgen wieder zu mehr Attraktivität zu verhelfen.“
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