Screenshot of Music Academy

Susann Stein

Politik und Kommunikation/ Pressesprecherin
+49 341 33637-39 |

Licht und Schatten beim Vergabegesetz Sachsen-Anhalt

  • Ansatz zu Entbürokratisierung richtig
  • Weitere Verschlankung der Vergabe zwingend nötig

Der Bauindustrieverband Ost e. V. sieht im Eckpunktepapier zur Novellierung des Vergabegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt einige Ansätze zur Steigerung der Attraktivität öffentlicher Aufträge, mahnt gleichwohl vor dem Einbringen neuer bürokratischer Hürden. Das Papier wurde heute von Wirtschaftsstaatssekretär Thomas Wünsch unter Beisein von Wirtschafts- und Sozialpartnern in Magdeburg vorgestellt.

„Was auf der einen Seite an Bürokratie abgebaut wird, darf auf der anderen Seite nicht neu geschaffen werden“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Momberg. Positiv bewertet der Bauindustrieverband das Bestbieterprinzip, wonach weitreichende Erklärungen zur Einhaltung von Standards nur vom Bieter einzureichen sind, der tatsächlich den Zuschlag erhält. Auch die Gültigkeitsverlängerung von Eignungsnachweisen sei ein richtiger Schritt zur Entschlackung des Formularwesens, so Momberg.

Die Möglichkeit, die Anzahl von sachgrundlos befristeten Arbeitsplätzen sowie die Beschäftigung von Schwerbehinderten zu hinterfragen, hält der Bauindustrieverband indes für nicht zielführend. „In Zeiten des Fachkräftemangels muss man befristet Beschäftigte in der Bauindustrie mit der Lupe suchen. Die Beschäftigung von Schwerbehinderten ist unter Einsatz von körperlicher Arbeit, schweren Baugeräten und Sicherheitsstandards nur bedingt möglich“, merkt Momberg an. Der angedachte Vergabemindestlohn von 10,91 Euro liege zudem deutlich unter dem Bau-Mindestlohn, der im März auf 12,20 Euro pro Stunde gestiegen ist. Um vor Lohndumping zu schützen, sollte die öffentliche Hand von der Praxis abkehren, dem billigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen und stattdessen konsequent das wirtschaftlichste Angebot wählen.

Im weiteren Gesetzgebungsprozess sollte der Schwellenwert von 50.000 Euro deutlich erhöht werden. Dies beschleunigt die Fertigstellung von Kleinstprojekten und entlastet die meist unterbesetzten Vergabestellen der Kommunen, so Momberg. Die Kommunalwahl und die damit verbundene Neubesetzung vieler Vergabeausschüsse biete zudem die Chance, von Grund auf verpflichtende vergaberechtliche Schulungen anzubieten. „Dies muss Bestandteil des neuen Vergabegesetzes werden“, fordert Momberg.

Ein Vergabegesetz habe allein den Zweck zu erfüllen, öffentliche Vergabeprozesse effizient und transparent durchzuführen. Für diesen Grundsatz werden wir als Bauindustrieverband Ost e. V. im weiteren Gesetzgebungsverfahren eintreten, so Momberg abschließend.


Zum Download:


Veröffentlicht am:

Schlagworte:

Zurück

Weitere Artikel