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Michael Schmidt

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12. Sächsischer Radontag: Bauen im Fokus

Experten aus ganz Deutschland informierten im Rahmen des 12. „Sächsischen Radontages“ in Bad Schlema über radonsicheres Bauen. Rund 160 Akteure aus Wirtschaft, Verwaltung, Wissenschaft und der Bauwirtschaft traten im Erzgebirge in den Erfahrungsaustausch. In dem neuen Strahlenschutzgesetz sind erstmals verbindliche Regelungen zum Radonschutz enthalten.

Bereits ab dem 31. Dezember 2018 müssen Planer und ausführende Firmen Radonschutzmaßnahmen an Neubauten vorsehen, um ein mangelfreies Gebäude erstellen zu können. Regelungen, die die Bevölkerung am meisten treffen, kommen erst 2021 zum Tragen. Dabei handelt es sich einerseits um die Verpflichtung des Arbeitgebers, Radon an Arbeitsplätzen im Keller und im Erdgeschoss zu messen.

Wenn das radioaktive Edelgas aus dem Boden durch Risse in der Bodenplatte oder den Kellerwänden in das Gebäude eindringt, kann es sich durch eine verringerte Luftwechselrate ansammeln und die zulässigen Referenzwerte überschreiten. Nach internationalen Studien gelten erhöhte Radonkonzentrationen in der Luft als mögliche Ursache an Lungenkrebs zu erkranken.

In seinem Einführungsvortrag „Radonschutz an Gebäuden – Herausforderungen für die Bauindustrie“ wies Klaus Pöllath, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie e.V. darauf hin, dass die Bauindustrie der Hauptakteur beim Radonschutz ist. Sie benötigt auf dem Gebiet des Radonschutzes rechtssichere Rahmenbedingungen, harmonisierte Normen. und durch Aus- und Weiterbildung qualifizierte Mitarbeiter. Das Ziel muss sein, den Radonschutz in ökologisches und wirtschaftliches Bauen zu integrieren. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit aller in Politik, Verbänden und Unternehmen.

Radonschutz an Gebäuden - Herausforderungen für die Bauindustrie

picture_as_pdf181102_Radontag_Tagungsband_Pöllath_final.pdf (807,4 KiB)

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