Rückkehr zur VOB/A: BIVO sieht Vorteile für Vergabe und Bauwirtschaft
Der Landtag Brandenburg behandelte gestern einen Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion zur Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes, der mehrheitlich abgelehnt wurde. Dr. Robert Momberg, Hauptgeschäftsführer des Bauindustrieverbandes Ost e. V. (BIVO), erklärt hierzu:
„Die Aufhebung des Brandenburgischen Vergabegesetzes hätte einen spürbaren Beitrag zum Bürokratieabbau leisten können. Der landesspezifische Vergabemindestlohn hat angesichts des höheren gesetzlichen Mindestlohns seine regulatorische Funktion verloren und sorgt in der Praxis vor allem für zusätzliche Nachweispflichten, Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen in den Vergabeverfahren. Genau diese Punkte haben wir bereits im April 2025 im Sonderausschuss Bürokratieabbau des Landtages Brandenburg deutlich gemacht.
Die Verabschiedung des Gesetzes hätte den Weg frei gemacht für die konsequente Anwendung der bundesweit bewährten Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Diese ist praxistauglich, rechtssicher und bietet sowohl den Vergabestellen als auch den Unternehmen klare und verlässliche Vorgaben, ohne unnötige Doppelregulierungen aufrechtzuerhalten. Vergabeverfahren hätten dadurch nicht nur vereinfacht, sondern auch deutlich beschleunigt werden können.“
Der Bauindustrieverband Ost vertritt die Interessen von 260 Bauunternehmen mit 20.000 Beschäftigten in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Potsdam, 18. Dezember 2025
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