Stellungnahme zur Änderung der Sächsischen Bauordnung
Vorbemerkung
Die Anpassung des Bauens an die Gegebenheiten der ökologischen und technologischen Transformation bildet eines der Kernthemen einer zeitgemäß aufgestellten Bauindustrie und verlangt den beteiligten Akteuren einiges ab. Zugleich kommt der Bauausführung als zentralem und unentbehrlichem Bestandteil der Baukultur eine gewichtige Rolle zu. Die Änderung der Sächsischen Bauordnung stellt ein ambitioniertes Unterfangen dar, das vom Bauindustrieverband Ost (BIVO) grundsätzlich begrüßt wird.
Im Folgenden nehmen wir wie folgt zu ausgewählten Punkten Stellung:
Erleichterung des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur
Neben der Beschleunigung des Breitbandausbaus, ist der zügige Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur ein zentrales Element der Digitalisierung des Freistaates. Auch die Bauindustrie ist insbesondere auf entlegenen Baustellen im ländlichen Raum darauf angewiesen, eine gute Netzanbindung zu haben und begrüßt daher weitere Erleichterungen des Ausbaus der Mobilfunkinfrastruktur.
Anpassung an die Musterbauordnung des Bundes (MBO)
Die SächsBO soll zügig an die Änderungen der Musterbauordnung (MBO) des Bundes angepasst werden. Die derzeit gültige Fassung der MBO vom November 2002 wurde zuletzt gemäß Beschluss der Bauministerkonferenz vom 27. September 2019 geändert. Die geplante Anpassung der SächsBO an die MBO wird vom Bauindustrieverband Ost ausdrücklich begrüßt, da mit einer konsequenten und schnellen Adaptierung der Änderungen dieses Gesetzes länderübergreifend weitestgehend einheitliche Regelungen geschaffen werden. Für die Akteure der Bauwirtschaft werden damit wesentliche Voraussetzungen für ein effizientes, schnelleres sowie ressourcenschonendes Bauen geschaffen.
Typengenehmigung und serielles Bauen (§ 72a)
Die Wiederaufnahme einer Typengenehmigung ist ein wichtiges Instrument, um vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Modulbauten und serielles Bauen zu schaffen und damit ein Baustein, um den Neubau zügig und kosteneffizient auf den Weg zu bringen. Durch diese Bauweise können vorgefertigte gleiche Bau- und Gebäudeteile, die auf der Baustelle schnell zusammengefügt werden, verwendet und damit Zeit- und Kostenvorteile gegenüber dem bisher weit verbreiteten individuellen Bauen erschlossen werden. Gerade in Zeiten der Wohnraumnot ist ein solches Bauen unabdingbar. Existierende Beispiele zeigen, wie serielles Bauen – auch bei sozialer Infrastruktur – sinnvoll zum Zuge kommen kann.
Elektronische Kommunikation (§ 88 Abs. 3)
Die Aufnahme einer Ermächtigung für die oberste Bauaufsichtsbehörde, Vorschriften zur elektronischen Kommunikation zu erlassen, ist ein wesentlicher Beitrag zu einem Mehr an Digitalisierung und einem Weniger an Bürokratie. Die konsequente Digitalisierung planungsrechtlicher und bauaufsichtsrechtlicher Verfahren wird vom Bauindustrieverband Ost ausdrücklich befürwortet. Die Digitalisierung führt nicht nur zur Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren, sondern auch zu Zeit- und Kostenersparnissen aller am Bau Beteiligten. Diese Ermächtigung muss zeitnah genutzt werden, um Hand in Hand mit der Auftragnehmerschaft Wege zur besseren Kooperation zu erarbeiten.
Förderung Holzbau
Der Referentenentwurf des 4. Gesetzes zur Änderung der SächsBO enthält Ausführungen zum Holzbau. Eine Förderung des Bauens mit Holz durch erweiterte Regelungen zum Einsatz für Tragkonstruktionen und Außenwandbekleidungen sieht der Bauindustrieverband Ost nicht kritisch, da so die Möglichkeiten der Bauwirtschaft nur weiter gefasst werden.
Vor dem Hintergrund einer weiteren Förderung der Holzbauweise in der politischen Debatte, spricht sich die Bauindustrie jedoch vorsorglich gegen gesetzlich verankerte Regelungen und -quoten aus. Zahlreiche bauindustrielle Unternehmen sind aktiv im Holzbau und wissen um die Relevanz dieses Werkstoffes. Zweifelsohne gehören Klimaneutralität und Kreislaufwirtschaft zu den zentralen Herausforderungen, denen sich die Bauindustrie bereits heute stellt. Klimaaspekte und Nachhaltigkeit haben auch längst im Beton- und Mauerwerksbau Einzug gehalten. Neutralität bei Bauweisen und -stoffen sollte als Leitbild Vorrang haben. Eine gesetzliche Quotenregelung liefe der Technologie-, Material- und Produktoffenheit nicht nur zuwider, sondern würde das Bauen um weitere vergabefremde Kriterien erweitern und verteuern.
Schlussbemerkung
Insgesamt wird der Referentenentwurf des Gesetzes zur 4. Änderung der SächsBO als Weiterentwicklung der bestehenden Regelungen begrüßt. Sofern die genannten Kritikpunkte und deren Fortentwicklung Eingang in die novellierte Bauordnung finden, wird das Bauen im Freistaat zukünftig wesentlich vereinfacht und verbessert. Der Bauindustrieverband Ost bietet sich für einen offenen Dialog bei der Modernisierung von Prozessen in der Wertschöpfungskette an und wird die Novellierung der Bauordnung auch weiter konstruktiv begleiten.
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