Dmytro Omelchenko

Referent Politik und Kommunikation
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Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Straßengesetzes für das Land Sachsen-Anhalt

Der Gesetzentwurf enthält zahlreiche Maßnahmen, die geeignet sind, die Planungs-, Genehmigungs- und Umsetzungsprozesse im Straßenbau spürbar zu beschleunigen, Bürokratie abzubauen und Kosten einzusparen. Die teilweise Orientierung an den Vorschriften des Bundesfernstraßengesetzes ist richtig und dient einer Harmonisierung der Vorschriften von Bund und Land. Die beabsichtigten Vereinfachungen müssen von den Behörden auch konsequent umgesetzt werden.

Positiv hervorzuheben sind

• die Digitalisierung von Planfeststellungs-, Beteiligungs- und Anhörungsverfahren. Diese Neuerungen entsprechen der Realität moderner Projektbearbeitung und erleichtern sowohl Verwaltung als auch Dritten den Zugang zu relevanten Informationen.

• die Einführung klarer Fristen und Zustimmungsfiktionen. So stellt zum Beispiel die Zustimmungsfiktion bei baulichen Anlagen an Straßen einen Fortschritt in Richtung Planungs- und Investitionssicherheit dar.

• die praxisnahe Ausnahme von der Planfeststellungspflicht bei Brückenersatzbauten oder Schutzmaßnahmen gegen Naturereignisse. Dies schafft dringend benötigte Freiräume zur beschleunigten Umsetzung wichtiger Infrastrukturprojekte.

• die Förderung erneuerbarer Energien entlang von Straßen durch vereinfachte Genehmigungsverfahren für Wind- und Solaranlagen


Wichtig ist, dass die praktische Umsetzung digitaler Verfahren und digitaler Beteiligungsrechte durch eine ausreichende technische Infrastruktur und klare Zuständigkeiten flankiert werden und auch an den Stellen mit Soll- und Kannvorschriften die geschaffenen Möglichkeiten anzuwenden sind und Ermessenspielräume ausgeschöpft werden sollen. Eine Digitalisierung „auf dem Papier“ genügt nicht – sie muss nutzerfreundlich und verbindlich organisiert werden.


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