Vergabegesetz Sachsen-Anhalt: Erste Schritte zur Entbürokratisierung
Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat heute in 1. Lesung das Tariftreue- und Vergabegesetz beraten und federführend in den Ausschuss für Wirtschaft und Tourismus überwiesen. Der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO) sieht einige Ansätze zur Steigerung der Attraktivität öffentlicher Aufträge, mahnt jedoch gleichwohl vor dem Einbringen neuer bürokratischer Hürden.
„Was auf der einen Seite an Bürokratie abgebaut wird, darf auf der anderen Seite nicht neu geschaffen werden“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Momberg. Positiv bewertet der ostdeutsche Branchenverband das Bestbieterprinzip, wonach weitreichende Erklärungen zur Einhaltung von Standards nur vom Bieter einzureichen sind, der tatsächlich den Zuschlag erhält. Die Möglichkeit, die Anzahl von sachgrundlos befristeten Arbeitsplätzen zu hinterfragen, hält der Bauindustrieverband indes für nicht zielführend. „In Zeiten des Fachkräftemangels muss man befristet Beschäftigte in der Bauindustrie mit der Lupe suchen“, merkt Momberg an.
Die angedachte Einführung eines Vergabemindestlohns lehnt der BIVO ebenso ab, da die Festlegung von Mindestarbeitsbedingungen alleinige Aufgabe der Tarifvertragsparteien sei. Um vor Lohndumping zu schützen, sollte die öffentliche Hand von der Praxis abkehren, dem billigsten Angebot den Zuschlag zu erteilen und stattdessen konsequent das wirtschaftlichste Angebot wählen.
Im weiteren Gesetzgebungsprozess soll der Schwellenwert von 50.000 Euro erhöht werden. Dies beschleunigt die Fertigstellung von Kleinstprojekten und entlastet die meist unterbesetzten Vergabestellen der Kommunen, so Momberg.
Ein Vergabegesetz habe allein den Zweck zu erfüllen, öffentliche Vergabeprozesse effizient und transparent durchzuführen. Für diesen Grundsatz werden wir als Bauindustrieverband Ost e. V. im weiteren Gesetzgebungsverfahren eintreten, so Momberg abschließend.
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