Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt
„Der „Leitfaden zur Wiederverwendung und Verwertung von mineralischen Abfällen in Sachsen-Anhalt“ erscheint in seiner 2. Edition. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt hat zusammen mit dem Kompetenznetzwerk Mitteldeutsche Entsorgungswirtschaft, den Industrie- und Handelskammern Sachsen-Anhalt und dem Bauindustrieverband Ost den Leitfaden zum Umgang mit mineralischen Abfällen überarbeitet.
Es wurden redaktionelle Anpassungen vorgenommen, weil sich das Abfallrecht weiterentwickelt hat. Weiterhin wurden bestimmte Sachverhalte klargestellt. Kürzungen verbessern zudem die Lesbarkeit.
Stärkung der Recyclingwirtschaft in Sachsen Anhalt
Mineralische Abfälle stellen mit circa. 55,4 Prozent (230 Mio. Tonnen) den mit Abstand größten Abfallstrom in Deutschland dar. Im Kontext nachhaltiger Wirtschafts- und Lebensweise ist die verstärkte Nutzung verwertbarer Roh- und Baustoffe ein Schlüsselelement. Bereits Ende 2018 wurde der Leitfaden in seiner 1. Edition veröffentlicht und durch die Wirtschaft deutlich begrüßt.
Entwicklung und zukünftige Aufgaben
Der Leitfaden besteht aus einem modularen System, um Sachverhalte mit dem gebotenen Schwerpunkt und Umfang beschreiben zu können. Mittlerweile besteht der Leitfaden aus fünf Modulen und zielt darauf ab, die Aufbereitung und Nutzung von mineralischen Abfällen attraktiver zu machen und das Informationsangebot für Bürgerinnen und Bürger, Behörden, Wirtschaft oder Interessierte bereitzustellen. Ebenso erlaubt das modulare System einzelne Module oder den gesamten Leitfaden an rechtliche Gegebenheiten oder wissenschaftlicher Erkenntnisse anzupassen.
In der 2. Edition sind die Inhalte einheitlicher dargestellt. Im Wesentlichen ist der Inhalt der Informationen und Regelungen geblieben. Änderungen sind bei der Aktualisierung von Rechtsquellen und analytischer Verfahren eingeflossen, Darstellungen und Abbildungen wurden überarbeitet.
Zukünftig wird sich der Leitfaden unter den Aspekten der Mantelverordnung [Link einfügen] wandeln. Die Einführung einer bundeseinheitlichen Regelung wird, nach Inkrafttreten, unmittelbare Wirkung entfalten und bestehende Regelungen des Leitfadens überlagern. Die Ermittlung, Bewertung und Anpassung an diese Regelungen wird als zentraler Bestandteil zur Fortentwicklung des Leitfadens gesehen.
Ganz neu ist die eigens für den Leitfaden eingerichtete Kontaktadresse (recyclingbaustoff@mwu.sachsen-anhalt.de). Hier können Fragen und Anregungen eingebracht werden, um einen einfachen und direkten Kontakt herstellen zu können.
Zum Download: