Daniel Anger

Ressortleiter Politik und Kommunikation
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3 Fragen an ...

Dr. Daniela Dylakiewicz, Amtschefin der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragte für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen

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1. Umsetzung der Digitalstrategie
Der Freistaat Sachsen hat früh digitale Strategien formuliert, unter anderem mit Blick auf OZG-Umsetzung und digitale Services. Welche Fortschritte konnten Sie in Bezug auf die vollständige Digitalisierung der bauwirtschaftlich relevanten Verwaltungsprozesse erzielen?

Dr. Daniela Dylakiewicz: In Sachsen läuft derzeit ein Projekt zur flächendeckenden Einführung eines digitalen, standardisierten Baugenehmigungsverfahrens unterstützt durch das Infrastrukturministerium und die Staatskanzlei. Ziel ist der Einsatz der Einer für Alle (EfA)-Lösung von Mecklenburg-Vorpommern in allen 42 unteren Bauaufsichtsbehörden. Dieser erfolgt stufenweise: von der Nutzung der Antragsstrecke und des Sachbearbeiter-Cockpits (Ausbaustufe 1) bis hin zur medienbruchfreien, also digital durchgängigen, Übernahme und Weiterverarbeitung der Anträge in die Fachverfahren (Ausbaustufe 2). Bis zum Jahresende 2025 sollen ca. 35 untere Bauaufsichtsbehörden im Live-Betrieb sein, rund die Hälfte in Ausbaustufe 2.

2: Digitale Schnittstellen zwischen Wirtschaft und Verwaltung
Viele Bauunternehmen nutzen intern und in der Zusammenarbeit mit privaten Auftraggebern längst eine Vielzahl von digitalen Anwendungen – etwa bei Lieferscheinen, digitalen Signaturen oder der Rechnungsstellung. Die öffentliche Verwaltung kann diese Formate bislang oftmals nicht durchgängig medienbruchfrei integrieren – trotz der Ziele des Onlinezugangsgesetzes. In welchen Bereichen ist die Sächsische Verwaltung offen dafür, solche unternehmensseitigen Anwendungen zu erproben und in Verwaltungsprozesse einzubinden – und wo sehen Sie noch strukturelle Grenzen?

Dr. Daniela Dylakiewicz: Die Anbindung an Fachverfahren bleibt Schwerpunkt unserer Arbeit in der Digitalisierung, um eine echte Ende-zu-Ende-Digitalisierung von Antragstellung über Bearbeitung bis zum Bescheidversand und Ablage in einer elektronischen Akte zu ermöglichen. Auf staatlicher Ebene sind wir mit der eAkte gut aufgestellt. Derzeit liegt unser Fokus auf den kommunalen Fachverfahren. Gemeinsam mit den fachlich zuständigen Ressorts und den kommunalen Landesverbänden identifizieren wir Verfahren, deren Anbindung an Online-Dienste zentral finanziert wird. Die vielfältigen Lösungen im kommunalen Raum bleiben dabei eine Herausforderung; so sind im Bereich Baugenehmigungen beispielsweise zehn unterschiedliche Fachverfahren im Einsatz. Hierzu stehen wir mit den entsprechenden Verantwortlichen in einem intensiven und konstruktiven Austausch.

3. Künstliche Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung
Für viele Unternehmen ist Künstliche Intelligenz (KI) ein Zukunftsthema mit erheblichem Effizienzpotenzial. So auch in der Bauwirtschaft, wo sie bereits in vielen Büro- und Bauprozessen eingesetzt wird. Wie schätzen Sie die zukünftige Rolle von KI in der öffentlichen Verwaltung ein? Welche Einsatzfelder sind denkbar und welche Risiken sehen Sie?

Dr. Daniela Dylakiewicz: Unser Ziel ist, KI fest in der Verwaltung zu verankern. Richtig eingesetzt kann KI das Verwaltungstempo erheblich beschleunigen. Die Einsatzfelder sind dabei vielfältig: Routinen können automatisiert, Mitarbeitende entlastet und datenbasierte Entscheidungen unterstützt werden. Die Bürger können von schnelleren Antworten, rund um die Uhr, profitieren. Datenschutz und Informationssicherheit bleiben zentrale Anforderungen. Als Risiko sehen wir die starke Abhängigkeit von großen Firmen, den sogenannten Hyperscalern. Eigene, souveräne Lösungen müssen aufgebaut werden. Besorgniserregend sind außerdem die Nutzung von KI im Bereich der Cyberkriminalität und der Desinformation. Hier sind Sensibilisierung, Aufklärung und Schulung der Mitarbeitenden notwendig.

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