Berliner Vergabegesetz: Aufbruch mit angezogener Handbremse
Die Novelle des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes (BerlAVG) wird heute in erster Lesung im Berliner Abgeordnetenhaus behandelt. Der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO) hatte sich bereits im Januar 2026 mit einer Stellungnahme zum Referentenentwurf in den Reformprozess eingebracht und begrüßt die nun angestoßenen Änderungen ausdrücklich. Der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverband sieht jedoch weiterhin Nachbesserungsbedarf für praxistaugliche und investitionsfreundliche Vergabeverfahren. BIVO-Hauptgeschäftsführer Dr. Robert Momberg erklärt:
„Die ostdeutsche Bauindustrie begrüßt ausdrücklich, dass die Wertgrenzen im Vergleich zum Referentenentwurf nochmals deutlich angehoben wurden. Bei Bauleistungen soll die Grenze von 50.000 auf 500.000 Euro steigen – ursprünglich waren lediglich 100.000 Euro vorgesehen. Das ist ein wichtiges Signal für schnellere und praxistauglichere Vergaben. Dennoch bleibt der Entwurf insgesamt hinter den Möglichkeiten einer echten Vergabereform zurück.
Kritisch sehen wir weiterhin das starre Festhalten an der Teil- und Fachlosvergabe sowie die geplanten landesspezifischen Mindestlohnregelungen von 14,84 Euro ab 2026 und 15,58 Euro ab 2027. Das schafft zusätzliche Bürokratie statt echter Beschleunigung. Maßgebliche Lohnuntergrenze sollte der gesetzliche Mindestlohn auf Bundesebene bleiben.
Damit öffentliche Investitionen schneller umgesetzt werden können, braucht es im weiteren parlamentarischen Verfahren zusätzliche Reformschritte. Das umfasst insbesondere mehr Flexibilität bei der Losbildung und die Einführung eines praxistauglichen Bestbieterprinzips, bei dem Eignungsnachweise und umfangreiche Unterlagen grundsätzlich nur vom wirtschaftlichsten Anbieter vorgelegt werden – nicht bereits von allen Bietern. Das entlastet Unternehmen und Vergabestellen gleichermaßen und beschleunigt die Verfahren spürbar. Zugleich sollten entbehrliche Doppelregelungen – etwa zu den ILO-Kernarbeitsnormen – vermieden werden, da grundlegende Arbeitsstandards bereits durch internationale, europäische und nationale Vorgaben abgesichert sind.
Die Reform des Berliner Vergabegesetzes ist von hoher Bedeutung, denn marode Straßen, Brücken und öffentliche Einrichtungen in der Hauptstadt erfordern schnelle Investitionen. Vergabeverfahren und Verwaltung dürfen dabei nicht zum Flaschenhals werden, sondern müssen Planung und Bau wirksam beschleunigen.“
Der Bauindustrieverband Ost e. V. (BIVO) vertritt die Interessen von 260 Bauunternehmen mit 20.000 Beschäftigten in den Ländern Berlin, Brandenburg, Sachsen und Sachsen-Anhalt.
Potsdam, 7. Mai 2026
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