Bauindustrie warnt vor Folgen des Lieferkettengesetzes
Die Bundesregierung hat am 3. März 2021 einen Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Sorgfaltspflichtengesetz) angenommen in das parlamentarische Verfahren
eingebracht. Die Zielrichtung der beabsichtigten gesetzlichen Regelung, der Schutz der Menschenrechte und der Kampf gegen Ausbeutung, ist richtig und wichtig. Die BAUINDUSTRIE unterstützt dieses Ziel. Nachhaltiges und verantwortungsbewusstes unternehmerisches Handeln sind integrale Bestandteile der Geschäftstätigkeit der Unternehmen der BAUINDUSTRIE weltweit.
Die BAUINDUSTRIE hält jedoch den vorliegenden Gesetzentwurf für den falschen Weg zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Gesetzentwurf sollte daher im parlamentarischen Verfahren aus den folgenden Gründen abgelehnt werden:
- Gesamter deutscher Mittelstand erfasst
- Gefährdungshaftung für alle Lieferanten
- Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen fehlen
- Bauindustrie besonders betroffen
- Rechtsstaatsgebot verletzt
- Keine Sanktion ohne klare Pflichten
- Fehlende Gesamtstrategie
- Kein deutscher Alleingang

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